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Da die Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien anhält und zusätzliche Zeit erforderlich ist, um die diesbezügliche Lage für die Marktbeteiligten zu klären, ist es angezeigt, für Einfuhren mit diesem Ursprung den Zeitraum für die Beantragung der Einfuhrlizenzen für den genannten Kontingentsteilzeitraum um einen weiteren Monat zu verschieben.
Wegen der Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien ist es angezeigt, für Einfuhren mit…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 der Kommission wird der Zeitraum für die Lizenzanträge für Erzeugnisse mit Ursprung in Brasilien für den dritten…
Damit die für den Einfuhrzollkontingentszeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 erteilten Einfuhrlizenzen bis zum Ende dieses Zeitraums gültig sind,…
Brasilien hat am 5. August 2008 eine Direktive über die Art der Erteilung der Ursprungszeugnisse ab 1. Oktober 2008 veröffentlicht.
Damit die Lizenzen, die für die Einfuhr von Langkornreis A und Langkornreis B mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der Tranche des…
Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 969/2006 läuft der erste Zeitraum für die Beantragung von Einfuhrlizenzen für Mais im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.