Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wegen der Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien ist es angezeigt, für Einfuhren mit diesem Ursprung den Zeitraum für die Beantragung der Einfuhrlizenzen für den Teilzeitraum 1. Januar bis 31. März 2009, der gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 der Kommission den ersten sieben Tagen des Monats Oktober 2008 entspricht, zu verschieben.
Da die Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien anhält und zusätzliche Zeit erforderlich…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 der Kommission wird der Zeitraum für die Lizenzanträge für Erzeugnisse mit Ursprung in Brasilien für den dritten…
Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 969/2006 läuft der erste Zeitraum für die Beantragung von Einfuhrlizenzen für Mais im…
Die Einfuhrlizenz gemäß Artikel 8 wird spätestens am ersten Arbeitstag nach dem Tag ihrer Beantragung erteilt. Vorbehaltlich des Artikels 11 Absatz 1 dritter…
Brasilien hat am 5. August 2008 eine Direktive über die Art der Erteilung der Ursprungszeugnisse ab 1. Oktober 2008 veröffentlicht.
Für eine bessere Überwachung des Milchmarktes sind Angaben über die Einfuhr von Erzeugnissen, für die Einfuhrlizenzen vorgeschrieben sind, von wesentlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.