Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 der Kommission wird der Zeitraum für die Lizenzanträge für Erzeugnisse mit Ursprung in Brasilien für den dritten Kontingentsteilzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2009 auf die ersten sieben Tage des Monats November 2008 verschoben.
Wegen der Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien ist es angezeigt, für Einfuhren mit…
Da die Unsicherheit in Bezug auf die Bedingungen der Erteilung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse aus Brasilien anhält und zusätzliche Zeit erforderlich…
Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 957/2008 erhält folgende Fassung: Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 können die Lizenzanträge…
Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 616/2007 können die Lizenzanträge für die Gruppen 1, 4 und 7 für den am 1. Januar 2009 beginnenden…
Abweichend von Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2172/2005 sind die Anträge auf Einfuhrrechte für den Kontingentszeitraum 1. Januar 2007…
Abweichend von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 969/2006 läuft der erste Zeitraum für die Beantragung von Einfuhrlizenzen für Mais im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.