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Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
„Grenze“ eine Binnengrenze innerhalb der Gemeinschaft oder eine Außengrenze, wenn eine Beförderung zwischen Mitgliedstaaten mit der Durchfahrt eines Drittlands verbunden ist;
„Kontrolle“ jede Stichprobe, Prüfung, Untersuchung oder Formalität, die von den einzelstaatlichen Behörden an den Grenzen der Mitgliedstaaten vorgenommen wird und einen Aufenthalt oder eine Einschränkung der Freizügigkeit des betreffenden Fahrzeugs oder Schiffs mit sich bringt.
Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen und im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu erleichtern;
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Im Sinne und im Rahmen dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
„Grenzkontrolle“: eine an den Grenzen vorgenommene Kontrolle, die unabhängig von jedem anderen Anlass ausschließlich aufgrund des beabsichtigten Grenzübertritts…
Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet:
Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.