Erwägungsgrund 4 32019R0817
In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2016 forderte der Europäische Rat, dass die Arbeiten zur Gewährleistung der Interoperabilität von EU-Informationssystemen und -Datenbanken fortgesetzt werden.
In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2016 forderte der Europäische Rat, dass die Arbeiten zur Gewährleistung der Interoperabilität von EU-Informationssystemen und -Datenbanken fortgesetzt werden.