Erwägungsgrund 5 32008R1172
Der Ausschuss für den Zollkodex hat innerhalb der von seinem Vorsitzenden festgesetzten Frist noch keine Stellungnahme zu dem unter Nr. 1 der beigefügten Tabelle genannten Erzeugnis abgegeben.
Der Ausschuss für den Zollkodex hat innerhalb der von seinem Vorsitzenden festgesetzten Frist noch keine Stellungnahme zu dem unter Nr. 1 der beigefügten Tabelle genannten Erzeugnis abgegeben.