Erwägungsgrund 3 32008R1190
Um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen, hat die Kommission Herrn Kadi und der Al-Barakaat International Foundation die vom Al-Qaida- und Taliban-Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen zur Verfügung gestellte Zusammenfassung der Gründe übermittelt und ihnen Gelegenheit gegeben, zu diesen Gründen Stellung zu nehmen und ihren Standpunkt darzulegen.