Erwägungsgrund 7 32008R1190
Nach sorgfältiger Erwägung der von der Al-Barakaat International Foundation mit Schreiben vom 9. November 2008 übermittelten Stellungnahme und angesichts des präventiven Charakters des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen ist die Kommission der Auffassung, dass es aufgrund der Verbindungen der Al-Barakaat International Foundation mit dem Al-Qaida-Netzwerk gerechtfertigt ist, sie in der Liste zu führen.