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Nach der Dritten Richtlinie der Kommission 72/199/EWG vom 27. April 1972 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln wird der Stärkegehalt in Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art nach dem in Anhang 1 Nummer 1 der genannten Richtlinie beschriebenen polarimetrischen Verfahren (auch „abgewandelte Ewers-Methode“ genannt) bestimmt.
Angesichts der Ergebnisse von Studien, die von den Sachverständigen der Zolllabors der Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, ist vorzusehen, dass in den Fällen,…
Abweichend von Artikel 1 der Richtlinie 72/199/EWG wird der Stärkegehalt von Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art im Sinne des KN-Codes 2309 nach…
Die Methoden zur Feststellung des Asche-, Fett- und Stärkegehalts, das Denaturierungsverfahren und alle anderen im Zuge der Durchführung dieser Verordnung…
Die jeweils anzuwendende Methode ist aus der nachstehenden Aufstellung zu ersehen. Die Beschreibung der Methoden ergibt sich aus der Verordnung (EWG) Nr.…
Die Richtlinie 2003/126/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Analysemethode zur Bestimmung der Bestandteile tierischen Ursprungs bei der amtlichen…
Die im Antrag auf Zulassung gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 genannte Analysemethode dient der Bestimmung des Wirkstoffs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.