§ 14 ÜAnlGGesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
Die zugelassene Überwachungsstelle muss der Zulassungsbehörde Änderungen, die für die Erteilung der Zulassung gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 oder § 20 Absatz 1 Satz…
Art. 21 Abs. 2 32003R1829Begehrt der Zulassungsinhaber eine Änderung der Zulassungsbedingungen, so stellt er dazu gemäß Artikel 17 Absatz 2 einen Antrag. Die Artikel 17, 18 und 19…
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b 32001L0018die zuständige Behörde über jede beabsichtigte Änderung im Voraus zu benachrichtigen oder sie zu benachrichtigen, sobald die unbeabsichtigte Änderung…
Art. 9 Abs. 2 32003R1829Begehrt der Zulassungsinhaber eine Änderung der Zulassungsbedingungen, so stellt er dazu gemäß Artikel 5 Absatz 2 einen Antrag. Die Artikel 5, 6 und 7 gelten…
Art. 8 Abs. 1 32006R0952Bei Beantragung der Zulassung verpflichtet sich das Unternehmen schriftlich: a) jede Veränderung der Angaben gemäß Artikel 7 Absatz 2 unverzüglich der…