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Da seit 1992 beträchtliche Erfahrungen mit der Einfuhr von Erzeugnissen mit gleichwertigen Garantien gesammelt wurden, sollte den Kontrollstellen und Kontrollbehörden ein relativ kurzer Zeitraum eingeräumt werden, um ihre Aufnahme in das Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 zu beantragen. Da jedoch mit der direkten Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft noch keine Erfahrungen vorliegen, sollte den Kontrollstellen und Kontrollbehörden, die ihre Aufnahme in das Verzeichnis der im Hinblick auf die Konformität anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 beantragen wollen, mehr Zeit gegeben werden. Daher ist für die Übermittlung der Anträge und ihre Prüfung ein längerer Zeitraum vorzusehen.
Zur Vermeidung von Störungen im internationalen Handel und zur Erleichterung des Übergangs von den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 zu denjenigen…
Die Mitgliedstaaten können erst dann eine Kontrollstelle für das Verzeichnis vorschlagen, wenn diese von der zuständigen Behörde auf Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten können erst dann eine Kontrollstelle für das Verzeichnis vorschlagen, wenn diese von der zuständigen Behörde auf Einhaltung der…
Mit den Artikeln 32 und 33 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sind die allgemeinen Vorschriften für die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen…
Die Behörden der Mitgliedstaaten besitzen umfangreiche Erfahrungen und Fachkenntnisse in dem Bereich, eingeführten ökologischen/biologischen Erzeugnissen Zugang…
Um sicherzustellen, dass die ökologischen/biologischen Erzeugnisse im Einklang mit den Anforderungen erzeugt werden, die der gemeinschaftsrechtliche Rahmen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.