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Argentinien, Australien, Costa Rica, Indien, Israel, Neuseeland und die Schweiz waren bisher in der Verordnung (EG) Nr. 345/2008 der Kommission vom 17. April 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhren aus Drittländern gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel als Drittländer aufgeführt, aus denen eingeführte Erzeugnisse in der Gemeinschaft als ökologisch/biologisch vermarktet werden können. Die Kommission hat die Lage dieser Länder gemäß den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 überprüft und dabei die angewendeten Produktionsvorschriften und die bisherigen Erfahrungen mit der Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus diesen bisher im Verzeichnis gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 aufgeführten Ländern berücksichtigt. Auf dieser Grundlage wurde der Schluss gezogen, dass die Bedingungen für die Aufnahme Argentiniens, Australiens, Costa Ricas, Indiens, Israels und Neuseelands in das Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Drittländer gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfüllt sind.
Ökologische/biologische Erzeugnisse aus Drittländern sind in geeigneten Verpackungen oder Behältnissen einzuführen, die so verschlossen sind, dass ihr Inhalt…
Die Kommission hat von Bosnien und Herzegowina, Iran und Togo Antworten auf ihre schriftlichen Ersuchen erhalten, in denen diese Staaten gebeten wurden,…
Die Europäische Gemeinschaft und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben ein Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen geschlossen, das…
Es erscheint angebracht, die Liste der Drittländer beizubehalten, deren Produktionsvorschriften und Kontrollvorkehrungen durch die Kommission als gleichwertig…
Malaysia ist in dieser Liste als Drittland aufgeführt, aus dem Fische der Familie der Cyprinidae sowie Fischarten, die für das epizootische ulzerative Syndrom…
Die Entscheidung 2006/696/EG der Kommission vom 28. August 2006 zur Erstellung der Liste von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Hausgeflügel, Bruteiern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.