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Malaysia ist in dieser Liste als Drittland aufgeführt, aus dem Fische der Familie der Cyprinidae sowie Fischarten, die für das epizootische ulzerative Syndrom gemäß Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG empfänglich und für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, in die Gemeinschaft eingeführt werden dürfen. Die Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 soll ab dem 1. Januar 2009 gelten.
Anhang III der genannten Verordnung enthält eine Liste der Drittländer, Gebiete, Zonen oder Kompartimente, aus denen Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe,…
Als Reaktion auf diese Mängel bestimmte die Entscheidung 2008/641/EG der Kommission zur Abweichung von den Entscheidungen 2003/858/EG und 2006/656/EG und zur…
Abweichend von Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 setzen die Mitgliedstaaten die Einfuhr folgender Sendungen aus…
Die Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission vom 8. August 2008 zur Erstellung einer Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen…
Bestimmte andere Drittländer, die derzeit in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 aufgelistet sind, haben der Kommission noch kein Programm zur…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 wurden Vorschriften über die Bekämpfung von Salmonellen und anderen Zoonoseerregern in verschiedenen Geflügelpopulationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.