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Anhang III der genannten Verordnung enthält eine Liste der Drittländer, Gebiete, Zonen oder Kompartimente, aus denen Tiere in Aquakultur, die für Zuchtbetriebe, Angelgewässer und offene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, sowie Zierfische, die für eine oder mehrere der in Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG aufgeführten Krankheiten empfänglich und für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, eingeführt werden dürfen.
Diese Bestimmungen umfassen Einschränkungen hinsichtlich der Einfuhr bestimmter Sendungen von Aquakulturtieren und -erzeugnissen, die Arten angehören, welche…
Die Mitgliedstaaten sorgen ferner dafür, daß die Einfuhr nachstehender Tiere und Erzeugnisse aus Drittländern, die in eine der in Absatz 1 genannten Listen…
Die Richtlinie 2006/88/EG enthält die Gesundheits- und Hygienevorschriften für das Inverkehrbringen sowie die Einfuhr in die Gemeinschaft und die Durchfuhr…
Diese Verordnung gilt nicht für die Haltung von Zierwassertieren oder -pflanzen in Tierhandlungen, Gartenzentren, umschlossenen Gartenteichen oder Aquarien,…
Malaysia ist in dieser Liste als Drittland aufgeführt, aus dem Fische der Familie der Cyprinidae sowie Fischarten, die für das epizootische ulzerative Syndrom…
In der Entscheidung 2006/656/EG der Kommission vom 20. September 2006 über die Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Zierfischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.