Erwägungsgrund 1 32008R1252
Die Richtlinie 2006/88/EG enthält die Gesundheits- und Hygienevorschriften für das Inverkehrbringen sowie die Einfuhr in die Gemeinschaft und die Durchfuhr durch die Gemeinschaft von Tieren in Aquakultur und Aquakulturerzeugnissen. Gemäß der genannten Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Tiere in Aquakultur und ihre Erzeugnisse nur aus Drittländern oder Teilen von Drittländern in die Gemeinschaft eingeführt werden, die auf einer Liste stehen, die nach den Bestimmungen der Richtlinie erstellt wird.