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Bis zum 11. Dezember 2029 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen wissenschaftlichen Bericht über die Prüfung von Informationen über aus Pflanzen gewonnene Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten, vor. Diesem Bericht kann erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt werden.
Bis zum 11. Dezember 2029 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bewertungsbericht vor, in dem bewertet wird, ob die Anforderungen in Anhang II Abschnitte 3.1 und 3.2 über kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Gefahrenhinweise auf andere Gefahrenklassen ausgeweitet werden müssen. Sofern die Ergebnisse des Berichts dies rechtfertigen, handelt die Kommission gemäß Artikel 53 Absatz 1.
Spätestens am 24. Dezember 2030 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 18. Januar 2022 einen Bericht über…
Bis zum 16. Februar 2021 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bewertungsbericht…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 12. Juni 2011 einen umfassenden Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie,…
Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 21. Mai 2026 darüber Bericht. In diesem…
Bis zum 25. April 2014 bewertet die Kommission den spezifischen Bedarf an Angaben hinsichtlich des Gehalts an gefährlichen Stoffen in Bauprodukten, erwägt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.