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Die Ressourcen der Behörden sollten gezielt für die Stoffe eingesetzt werden, die am meisten Anlass zu Besorgnis in Bezug auf die Gesundheit und die Umwelt geben. Es sollte daher vorgesehen werden, dass die zuständigen Behörden und die Hersteller, Importeure oder nachgeschalteten Anwender der Agentur Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen unterbreiten können, die aufgrund ihrer Karzinogenität, Keimzellmutagenität oder Reproduktionstoxizität der Kategorien 1A, 1B oder 2, einer Sensibilisierung der Atemwege oder im Einzelfall aufgrund anderer Wirkungen eingestuft wurden. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten ferner die Möglichkeit haben, harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen für Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten verwendet werden, vorzuschlagen. Die Agentur sollte zu einem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben, aber die Beteiligten sollten Gelegenheit erhalten, Bemerkungen vorzubringen. Die Kommission sollte einen Entwurf eines Beschlusses über die endgültigen Einstufungs- und Kennzeichnungselemente vorlegen.
Eine zuständige Behörde kann der Agentur einen Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes bzw. einer Gruppe von Stoffen und,…
Sofern relevant und sofern die Divergenz widersprüchliche wissenschaftliche Gutachten der Behörde und einer anderen Einrichtung der Union zu der Frage betrifft,…
Es sollten Vorschriften für ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgestellt werden, um das effiziente Funktionieren des Binnenmarkts für Stoffe und…
Um einen harmonisierten Schutz der breiten Öffentlichkeit und insbesondere der Personen, die mit bestimmten Stoffen in Berührung kommen, sowie die…
Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender sollte einem Stoff spezifische Konzentrationsgrenzwerte für Stoffe zuordnen, die den Kriterien in…
Die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender sollten ihre Einstufungen von Stoffen oder Gemischen, die sie in Verkehr bringen, neu bewerten, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.