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Die Organisation, die die besten Garantien bietet, ohne wirtschaftlichen Zwängen und Verwaltungskosten Vorschub zu leisten, die schwerer wiegen als die greifbaren finanziellen Vorteile für die Gemeinschaft, wäre grundsätzlich die, die Warenkontrollen bei der Ausfuhr und Buchprüfungen kombiniert. Aus diesem Grunde sollten die Mitgliedstaaten die Warenkontrollen mit der Buchprüfung koordinieren, die die zuständigen Stellen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 485/2008 des Rates vom 26. Mai 2008 über die von den Mitgliedstaaten vorzunehmende Prüfung der Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft sind im nachhinein in den betreffenden Betrieben durchführen müssen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die einzelnen Handelsteilnehmern auferlegten Kontrollen koordiniert und die Kontrollen gemäß den Artikeln 5, 8 und 9 und…
Die Verordnungen (EG) Nr. 793/2006 der Kommission vom 12. April 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates über…
Um die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zu verbessern und zu harmonisieren, sollte ein gemeinschaftliches Überwachungssystem beibehalten werden,…
Angesichts der Erfordernisse im Zusammenhang mit der Einführung von Notfallmaßnahmen, der Angleichung der Standards, die durch die nationalen…
Eine solide Verwaltung des finanziellen Beistands der Gemeinschaft ist von größter Bedeutung. Daher sollte auch in dieser Verordnung unbeschadet des Artikels 27…
Das wirksamste Mittel, um eine angemessene und wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln auf diese Unternehmen zu gewährleisten, besteht darin, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.