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Für die Bestätigung der Ausgaben richtet jedes teilnehmende Land ein Kontrollsystem ein, das es ermöglicht, die Lieferung der kofinanzierten Waren und die Erbringung der kofinanzierten Dienstleistungen, die Richtigkeit der Ausgaben, die für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Vorhaben oder Teile von Vorhaben geltend gemacht wurden, sowie die Vereinbarkeit dieser Ausgaben und der entsprechenden Vorhaben oder Teile dieser Vorhaben mit den Gemeinschaftsvorschriften und gegebenenfalls den einzelstaatlichen Vorschriften zu prüfen. Zu diesem Zweck benennt jedes teilnehmende Land Prüfer, die dafür zuständig sind, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu prüfen, die von den an dem Vorhaben teilnehmenden Endempfänger geltend gemacht werden. Die teilnehmenden Länder können beschließen, einen Prüfer für das gesamte Programmgebiet zu benennen. Kann die Lieferung der kofinanzierten Waren und die Erbringung der kofinanzierten Dienstleistungen nur für das gesamte Vorhaben geprüft werden, so wird diese Prüfung von dem Prüfer des teilnehmenden Landes, in dem der Endempfänger seinen Sitz hat, oder von der Verwaltungsbehörde vorgenommen.
Jedes teilnehmende Land gewährleistet, dass die Ausgaben von den Prüfern innerhalb von drei Monaten nach dem Tag bestätigt werden können, an dem sie den Prüfern vom Endempfänger vorgelegt wurden. Unterabschnitt 2 Evaluierung und Monitoring
der Fazilität zeitnah der Rechnungsabschluss für die über die Fazilität finanzierten Ausgaben übermittelt wird, die während des betreffenden Bezugszeitraums…
Artikel 103 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) die Rechtmäßigkeit der Ausgaben zu prüfen. Zu diesem Zweck gelten die einschlägigen Bestimmungen…
Wenn die Verwaltungsbehörde keine Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das gesamte Programmgebiet ausführt…
Zur Bestätigung der Ausgaben können Mitgliedsstaaten ein nationales Prüfsystem einrichten, durch das die Richtigkeit der Ausgaben, die für die in ihrem…
Die zuständigen Behörden führen eine systematische Verwaltungskontrolle durch und nehmen zudem bei abschließenden Zahlungsanträgen der Begünstigten —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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