Erwägungsgrund 27 32021R0888
Damit die Tätigkeiten im Rahmen des Programms im Hinblick auf die persönliche, bildungsbezogene, soziale, kulturelle, bürgerschaftliche und berufliche Entwicklung der Teilnehmer Früchte tragen, sollten die Lernergebnisse der betreffenden Tätigkeiten in Form von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen sorgfältig identifiziert und dokumentiert werden. Zu diesem Zweck sollte die Verwendung von wirksamen Instrumenten — auf Unionsebene und auf nationaler Ebene — für die Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens, wie Youthpass und Europass, gefördert werden; dies sollte gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Gegebenheiten und Eigenheiten erfolgen, wie in der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 empfohlen.