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Mit der Entscheidung 2007/843/EG der Kommission wurden die von Israel, Kanada, Tunesien und den Vereinigten Staaten vorgelegten Programme zur Salmonellenbekämpfung in Zuchthennenbeständen genehmigt. Die Vereinigten Staaten haben der Kommission nunmehr ihr zusätzliches Programm zur Salmonellenbekämpfung bei Eintagsküken von Gallus gallus vorgelegt, die als Lege- oder Mastgeflügel gehalten werden sollen. Dieses Programm bietet Garantien, die denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 gleichwertig sind. Daher sollte es genehmigt werden. Israel hat präzisiert, dass sein Programm zur Salmonellenbekämpfung nur auf die Produktionskette für Broilerfleisch Anwendung findet.
Das Programm zur Salmonellenbekämpfung, das die Vereinigten Staaten der Kommission am 6. Juni 2006 gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003…
Kroatien hat der Kommission seine Programme zur Salmonellenbekämpfung vorgelegt, die für Zuchtgeflügel von Gallus gallus, Bruteier hiervon, für Legehennen von…
Im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen…
Die Programme zur Salmonellenbekämpfung, die die Schweiz der Kommission am 6. Oktober 2008 vorgelegt hat, bieten Garantien, die denen gemäß Artikel 10 Absatz 1…
Um Garantien zu bieten, die denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 gleichwertig sind, sollten Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten Schlachtgeflügel…
Bestimmte andere Drittländer, die derzeit in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 aufgelistet sind, haben der Kommission noch kein Programm zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.