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Im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen hat die Schweiz der Kommission ihre Programme zur Salmonellenbekämpfung vorgelegt, die für Zuchtgeflügel von Gallus gallus, Bruteier hiervon, für Legehennen von Gallus gallus, Konsumeier hiervon, für Eintagsküken von Gallus gallus, die als Zucht- oder Legegeflügel gehalten werden sollen, und für Broiler gelten. Diese Programme bieten Garantien, die denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 ähnlich sind. Aus Gründen der Klarheit sollte dies in Spalte 9 der Tabelle in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 angegeben werden.
Die Programme zur Salmonellenbekämpfung, die die Schweiz der Kommission am 6. Oktober 2008 vorgelegt hat, bieten Garantien, die denen gemäß Artikel 10 Absatz 1…
Kroatien hat der Kommission seine Programme zur Salmonellenbekämpfung vorgelegt, die für Zuchtgeflügel von Gallus gallus, Bruteier hiervon, für Legehennen von…
Mit der Entscheidung 2007/843/EG der Kommission wurden die von Israel, Kanada, Tunesien und den Vereinigten Staaten vorgelegten Programme zur…
Um Garantien zu bieten, die denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 gleichwertig sind, sollten Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten Schlachtgeflügel…
Das Programm zur Salmonellenbekämpfung, das die Vereinigten Staaten der Kommission am 6. Juni 2006 gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 wurden Vorschriften über die Bekämpfung von Salmonellen und anderen Zoonoseerregern in verschiedenen Geflügelpopulationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.