Erwägungsgrund 1 32008R1303
Aufgrund eines Verwaltungsfehlers sind in die Liste in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 983/2008 der Kommission die falschen Empfängeragenturen für innergemeinschaftliche Transfers von Zucker für Litauen und Portugal eingetragen worden. Diese Fehler müssen berichtigt werden, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Programms zu gewährleisten.