Erwägungsgrund 2 32008R1303
Die Verordnung (EG) Nr. 983/2008 ist daher entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung sollte ab dem Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 983/2008 ist daher entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung sollte ab dem Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung gelten.