Gesetze
Gesetz wird geladen …
Risikobewertungen sollten von der Behörde durchgeführt werden.
Die zuständigen Behörden machen den Kontrollstellen zur Auflage, Unterlagen über ihr Verfahren der Risikobewertung vorzulegen.Die Risikobewertung muss…
Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen die Risikobewertung nach § 6 Abs. 1 vorzulegen.
Es empfiehlt sich, die Möglichkeit vorzusehen, dass spezifische Handlungen oder Unterlassungen der Behörde aufgrund dieser Verordnung einer Überprüfung auf dem…
Bei sehr gefährlichen Arbeitsgängen sollte die zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilen.
Es ist angezeigt, die Bedingungen, die Verfahren und die Häufigkeit der Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten nach den…
Die Risikobewertungen für Häfen können von einer anerkannten Stelle für die Gefahrenabwehr im Sinne des Artikels 11 erstellt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.