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Gemäß Artikel 25 Absatz 4 der Rahmenfinanzregelung nimmt die Stiftung für alle ihre ausgabenintensiven Tätigkeiten regelmäßige Ex-Ante- und Ex-Post-Bewertungen vor. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden dem Vorstand mitgeteilt.
Die Kommission führt nach Absprache mit dem Vorstand alle vier Jahre eine Bewertung der Durchführung dieser Verordnung, der von der Stiftung erzielten Ergebnisse und ihrer Arbeitsmethoden durch, und zwar unter Berücksichtigung der in dieser Verordnung definierten Ziele, Aufgaben und Funktionen der Stiftung. Die Bewertung wird durch externe Sachverständige durchgeführt. Die Kommission legt die Ergebnisse der Bewertung dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vor.
Die Stiftung unternimmt die erforderlichen Schritte, um etwaigen im Rahmen der Bewertung festgestellten Problemen abzuhelfen.
Bis zum 21. Februar 2024 und danach alle fünf Jahre sorgt die Kommission dafür, dass gemäß ihren Leitlinien eine Bewertung vorgenommen wird, bei der der Erfolg…
die Wirksamkeit des Fonds, einschließlich der Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung seiner Ziele unter Berücksichtigung sämtlicher bereits verfügbarer…
Die Tätigkeit der Stiftung ist alle zwei Jahre extern und unabhängig zu evaluieren. Gegenstand der Evaluierung ist die Überprüfung Die Evaluation wird durch den…
die Wirksamkeit des Fonds, einschließlich der Fortschritte bei der Erreichung seiner Ziele unter Berücksichtigung sämtlicher bereits verfügbarer relevanter…
Die Kommission führt bis zum 20. April 2025 und anschließend alle vier Jahre eine Bewertung dieser Verordnung mit Blick auf die damit verfolgten Ziele durch und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.