Erwägungsgrund 34 32021R1147
Werden aus dem Fonds unterstützte Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern ergriffen, so sollte auf Synergien und Kohärenz mit anderen Tätigkeiten außerhalb der Union geachtet werden, die durch die Instrumente der Union im Außenbereich unterstützt werden. Insbesondere sollte bei der Durchführung derartiger Maßnahmen eine völlige Übereinstimmung mit den Grundsätzen und allgemeinen Zielen des auswärtigen Handelns der Union, mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und der Kohärenz mit den strategischen Programmplanungsdokumenten in Bezug auf das betreffende Land oder die betreffende Region sowie mit den internationalen Verpflichtungen der Union angestrebt werden. Was die externe Dimension betrifft, so sollte sich der Fonds auf die Unterstützung von Maßnahmen konzentrieren, die nicht entwicklungspolitisch ausgerichtet sind und den Interessen der internen Politiken der Union dienen, und sollte mit den Tätigkeiten innerhalb der Union vereinbar sein. Mit dem Fonds sollten die Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern und die weitere Verstärkung der Schlüsselaspekte des Migrationsmanagements zielgerichtet unterstützt werden, die für die Migrationspolitik der Union von Interesse sind.