Erwägungsgrund 25 32008R1339
Gemäß einem einvernehmlichen Beschluss vom 29. Oktober 1993 der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Festlegung des Sitzes bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol hat die Stiftung ihren Sitz in Turin (Italien).