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Damit die volle Autonomie und Unabhängigkeit der Stiftung gewährleistet ist, muss sie über einen unabhängigen Haushalt verfügen, dessen Mittel hauptsächlich aus einem Gemeinschaftsbeitrag stammen. Das Haushaltsverfahren der Gemeinschaft sollte gelten, soweit der Gemeinschaftsbeitrag und andere Beihilfen zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union betroffen sind. Die Rechnungsprüfung sollte durch den Rechnungshof erfolgen.
Das Zentrum sollte unbeschadet der von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Finanziellen Vorausschau vereinbarten Prioritäten über den Gesamthaushaltsplan der…
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden…
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die für die bundesunmittelbare Bundesverwaltung geltenden…
Die Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Unbeschadet dessen sind die Rechnung und die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung…
Der Haushaltsplan der Stiftung wird vom Vorstand festgestellt. Er wird endgültig, nachdem die endgültige Bewilligung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen…
Für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie für die Rechnungslegung der Stiftung gelten die für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.