Gesetze
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Alle Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europäische Parlament sollten in einem Vorstand vertreten sein, um die Tätigkeit der Stiftung wirksam überwachen zu können.
Die Stiftung hat einen Vorstand, der sich aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und drei Vertretern der Kommission sowie drei vom Europäischen Parlament…
Ein Beirat sollte den Direktor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben beraten. Er sollte sich aus Vertretern der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten…
In jedem Mitgliedstaat sollte eine unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, um die Unparteilichkeit ihrer Entscheidungen und die ordnungsgemäße und…
In geeigneten Fällen kann der Vorstand erlauben, dass Vertreter betroffener Parteien als Beobachter an den Sitzungen der Organe der Stiftung teilnehmen.
Wenn es um die Verteidigung, die durchgängige Berücksichtigung und die Förderung der Grundrechte geht, kommt dem Europäischen Parlament eine bedeutende Rolle…
Die Vertreter der Mitgliedstaaten im Vorstand haben jeweils eine Stimme. Die Vertreter der Kommission verfügen zusammen über eine Stimme. Beschlüsse des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.