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Das immer vielfältigere Angebot an Konserven, die in der Gemeinschaft auf dieselbe Art und Weise wie Sardinenkonserven angeboten und vermarktet werden, macht es erforderlich, dem Verbraucher ausreichende Informationen über die Zusammensetzung und die wichtigsten Merkmale des Erzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Deshalb müssen die derzeitigen Bestimmungen über Handelsbezeichnungen für Konserven, die in der Gemeinschaft auf dieselbe Art und Weise wie Sardinenkonserven angeboten und vermarktet werden, geändert werden.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2136/89 des Rates enthält gemeinsame Vermarktungsnormen für Sardinenkonserven sowie Handelsbezeichnungen für Sardinenkonserven und…
Diese Verordnung legt die Normen fest, die innerhalb der Gemeinschaft für die Vermarktung von Sardinenkonserven gelten, sowie die Handelsbezeichnungen für…
Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG dürfen sardinenartige Erzeugnisse in Konserven in der Gemeinschaft unter einer Handelsbezeichnung vermarktet werden, die…
Im Interesse der Markttransparenz, des lauteren Wettbewerbs und eines vielfältigen Angebots ist es erforderlich, die Art Strangomera bentincki in die Arten…
Artikel 7a erhält folgende Fassung: (1) Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG dürfen sardinenartige Erzeugnisse in Konserven in der Gemeinschaft unter einer…
Zunehmend werden Lebensmittel in der Gemeinschaft mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet, und es wird mit diesen Angaben für sie Werbung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.