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Im Interesse der Markttransparenz, des lauteren Wettbewerbs und eines vielfältigen Angebots ist es erforderlich, die Art Strangomera bentincki in die Arten aufzunehmen, aus denen sardinenartige Erzeugnisse in Konserven zubereitet werden dürfen.
Im Sinne dieser Verordnung 1. sind „Sardinenkonserven“ Produkte, die aus Fischen der Art Sardina pilchardus zubereitet werden; 2. sind „sardinenartige…
Das immer vielfältigere Angebot an Konserven, die in der Gemeinschaft auf dieselbe Art und Weise wie Sardinenkonserven angeboten und vermarktet werden, macht es…
Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG dürfen sardinenartige Erzeugnisse in Konserven in der Gemeinschaft unter einer Handelsbezeichnung vermarktet werden, die…
Die Verordnung (EWG) Nr. 2136/89 des Rates enthält gemeinsame Vermarktungsnormen für Sardinenkonserven sowie Handelsbezeichnungen für Sardinenkonserven und…
Als Sardinenkonserven vermarktet und gemäß Artikel 7 bezeichnet werden dürfen ausschließlich Erzeugnisse, die die nachstehenden Anforderungen erfüllen: — sie…
Artikel 7a erhält folgende Fassung: (1) Unbeschadet der Richtlinie 2000/13/EG dürfen sardinenartige Erzeugnisse in Konserven in der Gemeinschaft unter einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.