Gesetze
Gesetz wird geladen …
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 mitzuteilenden Informationen übermittelt. Gemäß den Artikeln 23 und 24 der genannten Verordnung wurden die Rückstandshöchstgehalte für jede Kombination von Erzeugnis und Schädlingsbekämpfungsmittel der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) vorgelegt. Die Behörde hat mit Gründen versehene Stellungnahmen zu den nationalen Rückstandshöchstgehalten für nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgeführte Wirkstoffe und zu den bislang nicht harmonisierten Rückstandshöchstgehalten veröffentlicht, auf deren Grundlage vorläufige Rückstandshöchstgehalte festgesetzt werden können, die kein unannehmbares Risiko für die Verbraucher darstellen. Anhang III der genannten Verordnung sollte entsprechend festgelegt werden.
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Laut Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in Anhang III dieser Verordnung vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe festgelegt,…
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in Anhang III der genannten Verordnung vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden sollen für die unter Anhang I der genannten Verordnung fallenden Erzeugnisse die…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden sollten — für die unter Anhang I der genannten Verordnung fallenden Erzeugnisse — die…
Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sieht ferner vor, dass in Anhang III auch andere Kategorien von Rückstandshöchstgehalten festgelegt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.