Art. 23 Buchst. a 32005R0396Von den Mitgliedstaaten zu übermittelnde Informationen über nationale Rückstandshöchstgehalte
die GAP;
Erwägungsgrund 6 32008R0149Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Art. 18 Abs. 3 Buchst. c 32005R0396Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten
die übrigen Mitgliedstaaten und die Kommission über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet worden sind.
Erwägungsgrund 6 32008R0839Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Art. 14 Abs. 1 Buchst. b 32010R1141VERORDNUNG (EU) Nr. 1141/2010 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2010 zur Festlegung des Verfahrens für die erneute Aufnahme einer zweiten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)
gegebenenfalls einen Vorschlag für die Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten;