Verordnung (EG) Nr. 169/2008 der Kommission vom 25. Februar 2008 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2008 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Die Verordnungen (EG) Nr. 1098/2007 und (EG) Nr. 1404/2007 gelten ab dem 1. Januar 2008. Um die Kohärenz mit den genannten Verordnungen sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung rückwirkend ab demselben Zeitpunkt gelten.
Erwägungsgrund 6 32008R0169
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