Erwägungsgrund 3 32008R0229
Es ist daher angezeigt, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien statt in einer Europäischen Partnerschaft fortan in einer Beitrittspartnerschaft vollziehen und die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 entsprechend geändert wird.