Erwägungsgrund 5 32008R0229
Die Verordnung betrifft sowohl Beitrittspartnerschaften als auch Europäische Partnerschaften. Aus diesem Grund muss der gesamte Text berücksichtigt werden —
Die Verordnung betrifft sowohl Beitrittspartnerschaften als auch Europäische Partnerschaften. Aus diesem Grund muss der gesamte Text berücksichtigt werden —