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Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 erhält folgende Fassung: Text von Bild „ANHANG II ANMELDEFORMULAR FÜR DAS VEREINFACHTE VERFAHREN Dieses Formular kann für Anmeldungen im vereinfachten Verfahren nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (1) verwendet werden. 1. Bereits genehmigte Beihilferegelung (2) 1.1. Von der Kommission vergebene Beihilfenummer: … 1.2. Titel: … 1.3. Datum der Genehmigung (Bezugnahme auf das Schreiben der Kommission (SG(..)D/…)): … 1.4. Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union: … 1.5. Hauptziel (geben Sie bitte ein Ziel an): … 1.6. Rechtsgrundlage: … 1.7. Haushaltsmittel insgesamt: … 1.8. Laufzeit: … 2. Anmeldepflichtige Regelung Neue Haushaltsmittel (geben Sie bitte sowohl die insgesamt als auch die jährlich veranschlagten Mittel in Landeswährung an): … Neue Laufzeit (geben Sie bitte an, ab welchem Tag und bis zu welchem Tag die Beihilfe gewährt werden kann): … Strengere Kriterien, eine Herabsetzung der Beihilfeintensität oder der beihilfefähigen Ausgaben (bitte ausführen): … 3. Geltung der Verpflichtungen Bestätigen Sie bitte, dass die von dem Mitgliedstaat für die Zwecke der vorher genehmigten Beihilferegelung übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang auch für die neue angemeldete Maßnahme gelten. Fügen Sie bitte eine Kopie (oder die Angabe der Internetseite) der einschlägigen Auszüge aus der letzten Fassung der Rechtsgrundlage bei.“ (1) Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 140 vom 20.4.2004, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1935/2006 (ABl. L 407 vom 30.12.2006, S. 1). (2) Ist die Beihilferegelung bereits mehrmals bei der Kommission angemeldet worden, so ist die letzte vollständige von der Kommission genehmigte Anmeldung anzugeben.
Unbeschadet der sich aus der Entscheidung 2002/871/EG der Kommission für die Mitgliedstaaten ergebenden Verpflichtungen zur Anmeldung von Kohlebeihilfen erfolgt…
Text von Bild Dieses Formular kann für Anmeldungen im vereinfachten Verfahren nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission zur…
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Transparenz bei der Gewährung von Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, muss auch das in Artikel 4 Absatz 2 der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften…
In der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 wird wie folgt geändert: 1. Teil I (Allgemeine Angaben) erhält folgende Fassung: Text von Bild „TEIL I ALLGEMEINE…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.