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Nach der Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften muss die Kommission, wenn sie die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände gegebenenfalls einschließlich des bereits in einer früheren Entscheidung beurteilten Zusammenhangs sowie die Verpflichtungen, die einem Mitgliedstaat durch diese vorhergehende Entscheidung auferlegt wurden, prüfen. Die Kommission kann daher die kumulierende Wirkung der alten Beihilfen und der neuen Beihilfen sowie den Umstand berücksichtigen, dass die alten für rechtswidrig erklärten Beihilfen nicht zurückgezahlt worden sind. Damit die Kommission diese Rechtsprechung systematisch auf einzelne Beihilfemaßnahmen wie auf Beihilferegelungen anwenden kann, muss das Anmeldeformular geändert werden.
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Transparenz bei der Gewährung von Beihilfen in der Gemeinschaft zu erhöhen, muss auch das in Artikel 4 Absatz 2 der…
Anhand der in den Jahresberichten verlangten Angaben soll die Kommission die Gesamtbeihilfeniveaus überwachen und einen Überblick über die Auswirkungen der…
Von der jährlichen Berichterstattung werden die gegebenenfalls für die Überprüfung der Frage, ob bei einzelnen Beihilfemaßnahmen das Gemeinschaftsrecht…
Wird die in Absatz 7 genannte Genehmigung beantragt, so prüft das einzelstaatliche Gericht die Echtheit der Entscheidung der Kommission sowie, ob die…
Damit die Kommission die Auswirkungen der angemeldeten Beihilfemaßnahmen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt besser beurteilen kann, sind Fragen zum Potenzial…
Um den Mitgliedstaaten die Anmeldung staatlicher Beihilfen sowie die Überprüfung dieser Beihilfen durch die Kommission zu erleichtern, ist es wünschenswert, ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.