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Im Mittelpunkt der Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts stand die Erarbeitung allgemeiner Grundsätze, die die Kommission für alle Beihilfemaßnahmen bei der Prüfung auf deren Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt anwenden kann. Danach sieht die Kommission eine Beihilfemaßnahme nur dann als mit dem Vertrag vereinbar an, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: Beitrag zu einem genau definierten Ziel von gemeinsamem Interesse, Erforderlichkeit des staatlichen Eingreifens, Geeignetheit, Anreizeffekt, Angemessenheit und Vermeidung übermäßiger negativer Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten. Die Leitlinien für staatliche Beihilfen wurden überarbeitet und gestrafft, um diesen allgemeinen Grundsätzen für die beihilferechtliche Würdigung Rechnung zu tragen. Die in der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission enthaltenen Formulare und Bögen für die Anmeldung staatlicher Beihilfen sollten daher angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Kommission alle Informationen erhält, die sie benötigt, um ihre beihilferechtliche Würdigung auf der Grundlage der modernisierten Beihilfevorschriften vornehmen zu können.
Die Kommission hat eine Mitteilung über Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender Ausbildungsbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt und…
Mit ihrer Mitteilung über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (State Aid Modernisation — SAM) hat die Kommission eine umfassende Überarbeitung der…
Nach der Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften muss die Kommission, wenn sie die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe…
Aufgrund der Verabschiedung der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020…
Bei Beihilferegelungen mit hoher Mittelausstattung, neuartigen Merkmalen oder wesentlichen marktbezogenen, technischen oder rechtlichen Veränderungen sollten…
Die Überwachung der Gewährung von Beihilfen bedingt eine Vielzahl äußerst komplexer sachlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Erwägungen in einem sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.