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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden, deren Ziel die Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Niveaus der Sicherheit im Seeverkehr und der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe ist.
„Agentur“ ist die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend…
Diese Verordnung enthält die Regelung für den Finanzbeitrag der Gemeinschaft zum Haushalt der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für die…
Um sicherzustellen, dass von Schiffen ausgehende Einleitungen rechtzeitig entdeckt und die Täter ermittelt werden, ist eine weitergehende wirksame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.