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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „Agentur“) errichtet, um die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der wirksamen Anwendung der Rechtsvorschriften in den Bereichen der Sicherheit des Seeverkehrs und der Verhütung von Verschmutzung auf Unionsebene zu unterstützen, und zwar durch entsprechende Besuche in den Mitgliedstaaten zur Überwachung der einschlägigen Rechtsvorschriften und, auf Ersuchen der Mitgliedstaaten, mit deren Einverständnis und entsprechend deren Bedürfnissen, durch Schulungen und Kapazitätsaufbau.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden,…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wird die Agentur errichtet, um ein hohes, einheitliches und effektives Niveau bei der Seeverkehrssicherheit und bei der…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.