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Die Verordnung (EG) Nr. 884/2005 der Kommission vom 10. Juni 2005 zur Festlegung von Verfahren für die Durchführung von Kommissionsinspektionen zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt sollte daher aufgehoben werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 884/2005 wird aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1486/2005 der Kommission ist daher mit Wirkung vom 10. Dezember 2005 aufzuheben —
Die Verordnung (EG) Nr. 1116/2006 der Kommission vom 20. Juli 2006 zur Einstellung der Sardellenfischerei im ICES-Untergebiet VIII sollte aufgehoben werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 3051/95 sollte daher aufgehoben werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 546/2007 der Kommission ist daher mit Wirkung vom 19. November 2007 aufzuheben —
Die Verordnung (EG) Nr. 243/2008 sollte daher aufgehoben werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.