Erwägungsgrund 11 32019L0883
Wie aus der Bewertung der Richtlinie 2000/59/EG im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (im Folgenden „REFIT-Bewertung“) hervorgeht, hat die genannte Richtlinie — unter anderem dadurch, dass sichergestellt wurde, dass Schiffe einen Beitrag zu den Kosten der Hafenauffangeinrichtungen unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung dieser Einrichtungen leisten — zu einem Anstieg der in Hafenauffangeinrichtungen entladenen Abfallmengen beigetragen, und hat damit einen maßgeblichen Anteil daran, dass weniger Abfälle auf See eingebracht werden.