Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die wenigen Bestimmungen, die die Verordnung über die einheitliche GMO bereits für die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse enthielt, gelten gemäß Artikel 204 Absatz 2 derselben Verordnung ab dem 1. Januar 2008. Die in der vorstehenden Verordnung vorgesehenen jeweiligen Änderungen können daher ab demselben Zeitpunkt gelten wie diejenigen für Saatgut, Rindfleisch sowie Milch und Milcherzeugnisse, d. h. ab dem 1. Juli 2008.
Die Änderungen sollten spätestens ab denselben Daten gelten, ab denen die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß ihrem Artikel 204 Absatz 2 für die…
Für den Zuckersektor gilt die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß Artikel 204 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe c derselben Verordnung ab dem 1. Oktober…
Parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und ihrem Erlass verhandelte der Rat auch über eine agrarpolitische Reform in den…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Satz der Verordnung (EG) Nr. 1152/2007 gelten bestimmte der mit derselben Verordnung für den Milchsektor eingeführten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 700/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Vermarktung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern wurden neue…
Parallel zu den Beratungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und deren Erlass begann der Rat auch über eine Reform im Weinsektor zu verhandeln, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.