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Die Änderungen sollten spätestens ab denselben Daten gelten, ab denen die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß ihrem Artikel 204 Absatz 2 für die betreffenden Sektoren gilt. Bei den Sektoren Saatgut, Rindfleisch sowie Milch und Milcherzeugnisse gilt die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß Artikel 204 Absatz 2 ab dem 1. Juli 2008. Die vorliegende Verordnung sollte daher auch vorsehen, dass sie ab dem 1. Juli 2008 für diese Sektoren gilt.
Die wenigen Bestimmungen, die die Verordnung über die einheitliche GMO bereits für die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und…
Für den Zuckersektor gilt die Verordnung über die einheitliche GMO gemäß Artikel 204 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe c derselben Verordnung ab dem 1. Oktober…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Satz der Verordnung (EG) Nr. 1152/2007 gelten bestimmte der mit derselben Verordnung für den Milchsektor eingeführten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 700/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Vermarktung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern wurden neue…
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 gemäß ihrem Artikel 204 für die wichtigsten Sektoren der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte…
Parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und ihrem Erlass verhandelte der Rat auch über eine agrarpolitische Reform in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.