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Angesichts der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 bereitzustellenden Informationen, der erforderlichen Verbesserung der Qualität der Ergebnisse über die betriebliche Bildung sowie der notwendigen Verringerung der Belastung der Unternehmen durch die Statistik ist es angemessen, das Kodierungsschema, die Stichprobenverfahren sowie die Genauigkeits- und Qualitätsanforderungen zu ändern.
In der Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über…
In der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 vom 3. Februar 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die…
Änderungen hinsichtlich der Qualitätsbewertung der Struktur der Arbeitskosten- und der Verdienststatistik sind erforderlich als Folge der Änderung der…
Es ist angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren, um bestimmte Prüfmethoden zu ändern und verschiedene von der OECD angenommene neue…
Die Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.