Art. 33 Abs. 2 32022R2056VERORDNUNG (EU) 2022/2056 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 zur Festlegung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die Fischerei im westlichen und mittleren Pazifik und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 des Rates
Wurde festgestellt, dass ein Fischereifahrzeug der Union an einem schweren Verstoß beteiligt war, entziehen die Behörden des Flaggenmitgliedstaats dem Schiff…
Art. 7 Abs. 7 32017R2403VERORDNUNG (EU) 2017/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates
In den Fällen, in denen die Union mit einem Drittland ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei geschlossen hat und ein Fischereifahrzeug der…
Art. 38 Abs. 5 32017R2403VERORDNUNG (EU) 2017/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates
Küstenmitgliedstaaten tragen alle von Fischereifahrzeugen aus Drittländern begangenen Verstöße sowie die damit einhergehenden Sanktionen in die nationale…
Art. 11 Abs. 2 32008R1005Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Unionssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999
Erbringt die Inspektion den Beweis dafür, dass ein Fischereifahrzeug eines Drittlands IUU-Fischerei gemäß Artikel 3 betrieben hat, so untersagt die zuständige…
Art. 30 Abs. 3 32017R2403VERORDNUNG (EU) 2017/2403 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 über die nachhaltige Bewirtschaftung von Außenflotten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates
Die Nichtübermittlung von Fangmeldungen oder Anlandeerklärungen an das in Absatz 1 dieses Artikels genannte Drittland gilt je nach der Schwere des betreffenden…