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Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Aktualisierung und Förderung der CPA, indem sie insbesondere
Erläuterungen zur CPA abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,
Leitlinien zur Anwendung der CPA erstellt und veröffentlicht,
Entsprechungstabellen für die Entsprechungen zwischen der neuen Version der CPA und der Vorläuferversion der CPA, zwischen der Vorläuferversion der CPA und der neuen Version der CPA sowie zwischen der CPA und der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif veröffentlicht und
an der Verbesserung der Kohärenz mit anderen Klassifikationen arbeitet.
auf eine Verbesserung der Kohärenz mit anderen Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen hinarbeitet.
Entwicklung geeigneter Verfahren zur Erleichterung der Konsultation, der Datenübertragung und des Zugangs zu Daten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen…
Die Kommission ergreift geeignete Maßnahmen, um die in diesem Artikel beschriebene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und einen Beitrag dazu…
Die Kommission nimmt die zur Anwendung von Artikel 2 Absatz 5, Artikel 4 und des vorliegenden Artikels erforderlichen Berechnungen vor.
berät die Kommission bei der Gestaltung von verbraucherrelevanten Politiken und Aktivitäten;
Beratung der Kommission in Bezug auf geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Durchführung des Verhaltenskodex, soweit die Kommission (Eurostat) und das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.