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Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane Güterklassifikationen verwenden, die unmittelbar mit der von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen angenommenen Zentralen Gütersystematik (CPC) Ver. 2 verknüpft sind.
Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane…
Die Aufstellung einer gemeinsamen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verpflichtet die Mitgliedstaaten per se nicht zur…
Es ist erforderlich, die Vergleichbarkeit der Daten über den Güter- und Personenverkehr in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten und in Bezug auf die…
Die Mitgliedstaaten können die CPA nutzen, um auf nationaler Ebene aggregierte oder detaillierte Anpassungen spezifischer oder funktioneller Art anhand der…
Die Überarbeitung des CPV erfordert auch eine Aktualisierung der Tabellen in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002, in denen die…
Der Binnenmarkt bedarf für sein Funktionieren statistischer Normen, die für die Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.